Disagio
Disagio oder Damnum ist ein Abschlag vom Nennwert, der bei Ausreichung eines Kredits oder Ausgabe eines Wertpapiers oder von Geldsorten vereinbart werden kann.
Das Gegenteil des Disagios ist das Agio oder Aufgeld.
Das Disagio wird entweder in Prozent des Kreditbetrages incl. Disagio angegeben, z.B. 9% oder als Auszahlungbetrag oder Auszahlungskurs, z.B. 91%, d.h. von 100 Euro Kreditbetrag werden in beiden Fällen nur 91 Euro ausgezahlt die dem Kreditnehmer zur Verfügung stehen, er muss aber insgesamt 100 Euro zurückzahlen.
Grund eines Disagios für einen Kredit ist die Vereinbarung eines niedrigeren Zinssatzes, da das Disagio vorausbezahlte Zinsen sind, wodurch die monatliche Rate bei der Rückzahlung - über den Zeitraum der Zinsbindung - geringer gehalten werden kann.Man muss aber, wie zuvor dargestellt, einen höheren Betrag aufnehmen und zurückzahlen und hat damit einen entsprechend höheren Kreditbetrag zurück zu zahlen als bei einem Kredit ohne Disagio.
Nimmt man ein Darlehen mit einem Disagio auf, erhält man dafür einen niedrigeren Nominalzinssatz für die zu zahlenden Raten während des Zeitraumes, für den das Disagio vorausbezahlt wurde. Der effektiv zu zahlende Zinssatz für diesen Zeitraum bleibt aber (bei unveränderten Randbedingungen) gleich.
Die relativ komplizierte Berechnung des zu zahlenden "verbilligten" Nominalzinssatzes durch das Disagio ist nur mit einem aufwändigen Iterationsverfahren möglich, welches in der Preisangabenverordnung (PangV) genau festgelegt ist - der Kunde kann diese Berechnungen in der Regel nicht überprüfen. In der PangV heißt es dazu: Zwei miteinander verglichene Kreditvarianten sind nur dann gleich teuer, wenn sie den gleichen Effektivzinssatz und die gleiche Restschuld am Ende des Vergleichszeitraumes haben!
Das in der PangV vorgeschriebene Verfahren geht dabei davon aus, das der gesamte Kreditbetrag incl. Disagio komplett zu Beginn der Kreditlaufzeit ausgezahlt wird und der Kredit bereits einen Monat nach Auszahlung getilgt wird. Das ist bei Hypothekendarlehen die für den Neubau eines Hauses gewährt werden, praktisch nicht der Fall - im Gegensatz zum Kauf von Grundstücken, fertigen Gebäuden oder Umschuldungen.